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Die große Freiheit? Regelungen und Gesetzeslagen zum Wildcampen in Europa

In vielen Ländern Europas ist das Übernachten abseits von Campingplätzen untersagt. In manchen Gegenden ist es aber erlaubt. Wo was gilt? Der Überblick

Camping boomt seit Jahren und die Zulassungszahlen der Wohnmobile steigen immer weiter an. Die Freiheit, abseits von Campingsplätzen an schönen Plätzen zu übernachten, hat man in Anbetracht all der Overlander, Globetrotter, Vanlifer und Camper aber immer seltener. Alle wollen die Stille genießen, in die Natur eintauchen und nach einer Anfahrt über Stock und Stein das Gefühl haben, die ersten Entdecker eines wunderschönen neuen Platzes zu sein – ­Panorama inklusive. Was vor 20 Jahren noch gang und gäbe war, ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr. Die meisten Länder Europas verbieten das Übernachten außerhalb von Campingplätzen, verhängen hohe Strafen bei Missachtung der Gesetze. Immer mehr Kontrollen werden durchgeführt und immer weniger Toleranz freistehenden Campern entgegengebracht.

Ergänzend zu der vollständigen Kartenübersicht in der VANderlust 02-2023 findet ihr hier den genauen Wortlaut zu Verboten und Genehmigungen zum Wildcampen in Europa. 

 

Freistehen in Europa: Skandinavien gilt unter Wildcampern dank des dort herrschenden Jedermannsrechts als Paradies. Nicht immer jedoch gelten die Rechte auch für Fahrzeug-Reisende
Freistehen in Europa: Skandinavien gilt unter Wildcampern dank des dort herrschenden Jedermannsrechts als Paradies. Nicht immer jedoch gelten die Rechte auch für Fahrzeug-Reisende

 

Wildcampen in Belgien

Die Botschaft des Königreichs Belgien teilt der VANderlust auf Emailanfrage mit: „Wildcampen ist in Belgien verboten, aber es gibt inzwischen sogenannte legale ‚bivakzones‘ für Wanderer und Fahrradfahrer, nicht jedoch für Autos/Wohnmobile.“ 

Weitere Informationen zu legalen ‚bivakzones’: 

„Ein Biwakplatz (flämisch ‚bivakzone‘) ist ein kleiner, legaler und genehmigter Zeltplatz in der Natur. Vor Ort gibt es nur wenige oder sogar gar keine Komfort-Einrichtungen. Einfaches Zelten im eigenen Zelt für eine oder maximal zwei Nächte. Diese ‚Biwakzonen‘ richten sich an individuelle Rucksacktouristen und Radfahrer, die sich auf einer mehrtägigen Reise durch Belgien befinden. Personen in motorisierten Fahrzeugen sowie größere Gruppen sind in dieser natürlichen Umgebung nicht willkommen. Halten Sie sich stets strikt an die örtlichen Biwakregeln, denn die Art und Weise, wie Sie den Biwakplatz nach Ihrem kurzen Aufenthalt verlassen, gibt vor, wie die nächsten Reisenden den Biwakplatz auf ihrer Durchreise vorfinden. Halten Sie ihn also blitzsauber, hinterlassen Sie keine Spuren!“ (Quelle und weitere Informationen: bivakzone.be)

 

Wildcampen in Bulgarien

Veselin Valev, Gründer von camping.bg und Sekretär des Bulgarischen Camping Verbands, schreibt der VANderlust auf Emailanfrage: „Im Allgemeinen gibt es in Bulgarien drei Bereiche [für Wildcamping-Regularien]: die Schwarzmeerküste, das Landesinnere, Naturparks und Naturschutzgebiete.

Schwarzmeerküste: An der Schwarzmeerküste gibt es ein spezielles Gesetz, das das wilde Campen strikt verbietet und nur auf offiziellen Campingplätzen erlaubt. Es gibt aber eine Gesetzeslücke, denn es fehlt ein Gesetz auf mittlerer Ebene, das klären soll, was genau es bedeutet, außerhalb offizieller Campingplätze zu campen. Aus diesem Grund haben die lokalen Behörden Angst, die gesetzlichen Beschränkungen gegen die Wildcamper anzuwenden bzw. ihnen dafür Strafzettel auszustellen.

Im Inland: Einige lokale Behörden haben ihre eigenen Gesetze, die das wilde Campen verbieten. Aber die Kontrolle dafür ist schlecht. Wildcamper könnten vor allem dann Probleme mit den Behörden bekommen, wenn sie Lärm machen, Müll hinterlassen oder in Sperrgebieten wie Militärzonen, Grenzgebieten oder Privatgrundstücken campen.

Naturparks: Dies sind die am stärksten regulierten und kontrollierten Gebiete. Es wird also nicht empfohlen, in einem Naturpark zu campen, außer an den Stellen, an denen es erlaubt ist.

Im Allgemeinen empfehle ich nicht, an einem natürlichen Ort länger als eine Nacht zu bleiben. Und ich möchte Ihre Leser einladen, die offiziellen Campingplätze zu nutzen. Ihre Zahl steigt jährlich um 10%.“

 

Wildcampen in Dänemark

Visit Denmark erläutert hinsichtlich der Möglichkeiten des freien Bivakieren: „Wenn offizielle Campingplätze nicht Ihr Ding sind und Sie sich nach einer ruhigen Nacht in der Wildnis sehnen, ist Dänemark das richtige Land für Sie. Mit über 1.000 Wildcampingplätzen gibt es eine Vielzahl von Naturerlebnissen, die Sie hier erwarten. Auf diesen Plätzen sind weder Wohnwagen noch motorisierte Fahrzeuge erlaubt. Es sind reine, unberührte Orte, an denen Sie nichts als Ihre eigenen Fußspuren hinterlassen dürfen. 

Wildcampingplätze sind oft mit fließendem Wasser und einer Toilette ausgestattet, und etwa ein Drittel verfügt über Unterstände, in denen Sie schlafen können. Sie dürfen an jedem Platz nur maximal eine Nacht schlafen. Lesen Sie vor Ihrer Reise unbedingt die Richtlinien der dänischen Naturschutzbehörde für Wildcamping.“ 

Das Dänisches Umweltministerium vermerkt hinsichtlich des Zugangs zu Wäldern sowie zu Naturcampingplätzen: 

„Bitte beachten Sie:

  • Die Übernachtung ist kostenlos.
  • Die Zufahrt mit Fahrzeugen ist nur erlaubt, wenn sie ausgeschildert ist oder wenn Sie eine Sondergenehmigung erhalten haben.
  • Nehmen Sie Ihren Müll mit nach Hause.
  • Sie dürfen trockene Äste und Zweige auf dem Waldboden sammeln, um sie für Ihr Feuer auf der Feuerstelle zu verwenden, aber kein Brennholz schlagen.
  • Das Sammeln von Waldpflanzen, Beeren und Früchten für den eigenen Verzehr ist erlaubt.
  • Wenn Sie den Wald als Toilette benutzen, halten Sie bitte einen angemessenen Abstand zum Campingplatz ein und hinterlassen Sie keine Spuren.“

 

Wildcampen in Estland

Visit Estonia schreibt auf Anfrage der VANderlust: „Wildcampen ist in Estland sehr einfach, denn an einigen der großen Wander- und Spazierwege gibt es kostenlose Campingplätze mit allen Einrichtungen, die Sie brauchen. Diese Einrichtungen reichen von Toiletten bis hin zu Feuerstellen und Picknicktischen — einige haben sogar Stromanschlüsse. Diese Campingplätze können von jedermann genutzt werden (solange man auf andere Camper Rücksicht nimmt, keine Spuren hinterlässt und nur für kurze Zeit bleibt). In Estland ist es erlaubt, beim Campen in der freien Natur ein Lagerfeuer zu machen, solange man bestimmte Regeln beachtet:

  • Im Wald dürfen nur offizielle Feuerstellen benutzt werden.
  • Es dürfen keine Bäume beschädigt werden, um Feuerholz zu gewinnen.
  • Lagerfeuer dürfen nur angezündet werden, wenn keine Brandgefahr besteht.
  • In manchen Gebieten sind Lagerfeuer generell verboten. Ob dies in Ihrem Reisegebiet der Fall ist, erfahren Sie unter der Telefonnummer 1524, dem Informationstelefon des Rettungsdienstes

 Die Campingplätze werden von der staatlichen Forstverwaltung RMK betrieben. Auf der RMK-Website finden Sie auch mehrere Wanderwege, Radwege und Feuerstellen.“

 

Wildcampen in Finnland 

Visit Finland vermerkt: „In Finnland besteht das Jedermannsrecht, jedoch empfehlen wir aus Gründen der Nachhaltigkeit die Nutzung der Campingplätze. Eine weitere Empfehlung sind Campinghütten auf Campingplätzen. Zudem gibt es in den Nationalparks oft eigene kostenlose oder sehr günstige Campingplätze.” 

Weitere Informationen zum finnischen Jedermannsrecht: 

„In Finnland ist die Natur wild und frei zugänglich. Das Gesetz gibt jedem, der in Finnland lebt oder Finnland besucht, die Freiheit, die Landschaft zu erkunden, Nahrung zu suchen, mit einer Leine und einer Rute zu fischen und Naturflächen für Freizeitzwecke zu nutzen – natürlich respektvoll. Das ist bekannt als ‚Jedermannsrechte‘ oder Jokamiehen oikeudet.

Denke jedoch daran, dass mit diesem Recht Verantwortung einhergeht. Finnlands arktische Natur, insbesondere die Lapplands, ist empfindlich. Bitte verhalte dich umsichtig, hinterlasse keine Spuren, vermeide Privatgrundstücke und halte dich von Bereichen fern, die zum Schutz gefährdeter Gebiete oder Wildtiere eingerichtet sind. Es gelten auch ein paar strenge Regeln, unabhängig davon, wo du dich in Finnland befindest. Jagen und Fischen, abgesehen vom Angeln, sind ohne Genehmigung strengstens verboten. Ansonsten viel Spaß! Finnlands herrliche Natur ist für alle zugänglich.“

 

Wildcampen in Frankreich

Die Féderation Française de Camping et de Caravaning (FFCC) teilt auf Emailanfrage der VANderlust mit: „Camping in der freien Natur ist mit Zustimmung des Eigentümers des Geländes erlaubt. Das Campen auf oder an öffentlichen Straßen, am Meeresufer, an Sehenswürdigkeiten, in Natur- oder Wasserschutzgebieten ist dagegen NICHT gestattet.“

 

Wildcampen in Griechenland

Das Griechische Tourismusministerium erklärt auf Anfrage der VANderlust: „Wildcampen ist in Griechenland streng verboten. Aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 392/1976 gilt: ‚Das Aufstellen von Zelten oder das Parken von Wohnwagen in archäologischen Stätten, an Stränden, am Meer, in öffentlichen Wäldern und öffentlichen Bereichen im Allgemeinen sowie das Aufstellen von mehr als einem Wohnwagen durch Geschäftsinhaber oder Privatpersonen ist verboten.‘ Darüber hinaus wird gemäß Artikel 38 des Gesetzes Nr. 4055/2012 der Verstoß gegen Artikel 10 des Gesetzes Nr. 392/1976 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs (6) Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu dreitausend (3.000) Euro geahndet.“

 

Wildcampen in Großbritannien

Der britische Camping and Caravaning Club vermerkt: „Der Countryside and Rights of Way Act erlaubt der Öffentlichkeit den Zugang zu Land, das in England und Wales als ‚offenes Land‘ kartiert ist, sowie zu eingetragenem Gemeindeland zu Freizeitzwecken. Dies gilt für einen Großteil der Berge, Moore, Heideflächen und Hügel. In demselben Gesetz wird klargestellt, dass das Zelten verboten ist, sodass das wilde Zelten in England und Wales technisch gesehen illegal ist. Das Gleiche gilt für Nordirland.

Mit der Erlaubnis des Grundbesitzers können Sie jedoch auch auf Grundstücken campen, die nicht als offizielle Campingplätze ausgewiesen sind. Wenn Sie das Eigentum respektieren und keine Belästigung darstellen, kann es sein, dass der Grundbesitzer Ihnen entgegenkommt. Wenn Sie die Erlaubnis des Landbesitzers nicht einholen und trotzdem dort übernachten, handelt es sich um Hausfriedensbruch, der unter das Zivilrecht fällt.“

 

Wildcampen in Irland

Das Irish Campervan & Camping Council erläutert auf Anfrage der VANderlust: „Für Wohnmobile und Reisemobile ist das Wildcampen in Irland nicht erlaubt. Insbesondere an Orten mit den Schildern ‚Temporary Dwelling prohibited‘ oder ‚No overnight Parking‘ wird diese Regelung regelmäßig kontrolliert. In manchen Gegenden wird es geduldet, sofern man mit gesundem Menschenverstand vorgeht und die Grundsätze von ‚Leave no trace‘ beachtet. Es besteht immer die Gefahr, dass man weiterfahren muss – vor allem, wenn jemand der Meinung ist, dass man ein Hindernis darstellt.

Denken Sie daran, dass es inzwischen eine Vielzahl von Campingplätzen in ganz Irland gibt, die malerisch gelegen sind. Wir ermutigen alle Gäste, mit dem Wohnmobil verantwortungsbewusst zu handeln, indem sie zuerst diese Plätze nutzen, bevor sie wildes Campen im Wohnmobil in Erwägung ziehen. Diese Campingplätze sind auf Wohnmobile eingestellt, verfügen über alle erforderlichen Einrichtungen, um Ihr Fahrzeug mit Strom zu versorgen, heißen Sie herzlich willkommen und bieten Ihnen eine gute Beratung vor Ort. Ganz zu schweigen davon, dass Sie, wenn Sie auf einem Campingplatz vor Ort übernachten, einen Beitrag zur lokalen Wirtschaft leisten!“

 

Wildcampen in Island

Visit Iceland weißt darauf hin: „Wir wissen, dass es verlockend ist, sein Lager für die Nacht neben einem schönen Wasserfall oder inmitten der atemberaubenden Landschaft aufzuschlagen, die Sie in diesem Moment genießen. Aber Wildcampen ist in Island nicht erlaubt. Das Campen in Vans und Wohnmobilen ist auf Campingplätze und auf Privatgrundstücke mit Erlaubnis des Eigentümers beschränkt.“ 

 

Wildcampen in Italien

Die Italienische Botschaft Berlin erläutert auf Anfrage der VANderlust: „In Italien sind die Vorschriften für das wilde Campen von Region zu Region unterschiedlich, manchmal sind es sogar die einzelnen Gemeinden, die die Regeln vorgeben. Eine landesweite Regelung gibt es in der Tat nicht. Einige Einschränkungen gelten jedoch für das gesamte Staatsgebiet und sind in der Straßenverkehrsordnung und den Vorschriften für Campingplätze sowie im Zivilgesetzbuch enthalten. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, in einem privaten Bereich zu campen (im Garten einer Villa oder auf einem umzäunten Grundstück), wenn der Eigentümer nicht ausdrücklich zustimmt, sowie auf bestimmten öffentlichen Flächen wie Plätzen, Gemeindeparks oder Durchgangsstraßen. Da die Regeln für das freie Campen auf lokaler Ebene festgelegt werden, muss ein Antrag oder eine einfache Mitteilung an die Gemeinde geschickt werden, in der man zu übernachten beabsichtigt, wobei der Ort und die Dauer des Aufenthalts anzugeben sind. Die Gemeindeverwaltung entscheidet dann, ob das Aufstellen eines Zeltes oder eines Wohnmobils in diesem Gebiet erlaubt ist.“

 

Wildcampen in Kosovo

Die Botschaft der Republik Kosovo teilt auf Anfrage der VANderlust mit: „Das Ministerium für Industrie, Unternehmertum und Handel der Republik Kosovo, das auch für den Fremdenverkehr zuständig ist, teilte mit, dass es derzeit keine Vorschriften für das Wildcamping im Kosovo gibt, dass aber an einer Verordnung gearbeitet wird, die auch diesen Bereich des Tourismus abdecken soll.“

 

Wildcampen in Liechtenstein

Nicole Thöny von Liechtenstein Marketing teilt auf Anfrage der VANderlust mit: „Zusammengefasst kann gesagt werden:

  • Wir empfehlen mit Autos/Campern das Parken auf den ausgewiesenen Campingplätzen
  • Das langfristige Parken auf anderen Plätzen ist pauschal nicht grundsätzlich verboten, kann aber je nach Gemeinde eingeschränkt sein (abhängig von der Gemeinde).
  • Campen mit Auto ausserhalb von Parkplätzen ist im Naturschutzgebiet verboten, im Wald erlaubt – sofern nicht schädigend – abgesehen davon – je nach Gemeinde unterschiedlich
  • Das Campen mit Zelt in der Natur ist im Naturschutzgebiet nicht erlaubt, im Wald nur wenn nicht schädigend, ansonsten nicht grundsätzlich verboten, aber gerade im Gebirge nicht extrem gerne gesehen, da Wildtiere gestört werden könnten.

 

Wildcampen in Litauen

Lithuania Travel erläutert: „Gemäß den Waldbesuchsregeln des Landes können Sie alle Wälder in Litauen besuchen, mit folgenden Ausnahme:

  • in Naturschutzgebieten (eigenständige Besuche sind das ganze Jahr über nicht erlaubt, außer bei geführten Besichtigungen auf markierten Wegen);
  • in Reservaten, die sich auf dem Gebiet von National- und Regionalparks befinden (die Liste finden Sie hier;
  • in ornithologischen Reservaten (der Besuch ist vom 1. April bis zum 1. September nicht erlaubt);
  • im Bereich der Staatsgrenze, in Militärzonen und anderen Sondergebieten.

Straßen- und Baumschilder weisen auf das Besuchsverbot in diesen Wäldern hin.

Fahrzeuge

„Sie können Ihr Auto nur auf ausgewiesenen Parkplätzen oder am Straßenrand abstellen, wenn keine Verbotsschilder dies verbieten. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie nicht über Moos, Flechten oder Beerensträucher fahren und nicht am Hang parken, um ein Abrutschen und andere unerwünschte Bodenerosion zu vermeiden. Es ist wichtig, daran zu denken, dass Autos und Wohnmobile nicht näher als 25 Meter an einem Gewässer geparkt werden dürfen.

Zeltplätze 

Das Aufstellen eines Zeltes ist nur auf Campingplätzen und Plätzen erlaubt, die mit einem Zeltschild gekennzeichnet sind. Im Zweifelsfall sollten Sie auf Google Maps, maps.lt oder einer anderen Plattform nachsehen, ob der von Ihnen gewählte Platz ein Campingplatz ist. Auf diesen Seiten finden Sie auch die Kontaktdaten von Förstern und privaten Campingplatzbesitzern. Die meisten Campingplätze haben auch Informationstafeln oder Schilder mit Kontaktadressen, die Ihnen helfen, wenn Sie unter dem Sternenhimmel schlafen möchten.“

 

Wildcampen in Luxemburg 

Visit Luxembourg teilt auf Anfrage der VANderlust mit: „Wildes Campen ist in Luxemburg nicht erlaubt… aber Sie können auf einem unserer wunderschönen Campingplätze im ganzen Land übernachten. Diese bieten Ihnen mehr Komfort und Sicherheit als das Zelten in der Wildnis.“

 

Wildcampen in den Niederlanden

Barbara Driessen vom niederländischen Fremdenverkehrsamt NL Niederlande erläutert auf Anfrage der VANderlust: „Wild-Campen ist in den Niederlanden generell nur noch an ausdrücklich so ausgewiesenen Orten gestattet, d.h. auf Privatgrundstücken mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eigentümers, der dann auch die Verantwortung für die Nutzung des Grundstücks trägt und für eine eventuelle Abfallentsorgung zuständig ist.  Widerrechtliches Campen wird mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von ca. 150 Euro belegt.“

 

Wildcampen in Norwegen

Visit Norway vermerkt hinsichtlich des norwegischen Jedermannsrechts: „Sie dürfen auf dem Land, in Wäldern und Bergen unter freiem Himmel schlafen oder ein Zelt aufstellen – unter einer Voraussetzung: Es sollte mindestens 150 Meter Abstand zum nächsten bewohnten Haus oder zur nächsten bewohnten Hütte gehalten werden. Diese Regelung gilt auch für Vans, Wohnmobile und Wohnwagen.

Wenn Sie mehr als zwei Nächte an derselben Stelle übernachten wollen, müssen Sie die Grundbesitzer um Erlaubnis bitten. Dies gilt nicht für die Berge oder sehr entlegene Bereiche.

Beachten Sie, dass es in einigen beliebten Touristengebieten Beschränkungen für Camping in der freien Natur gibt – hauptsächlich im Sommer. In solchen Fällen müssen Sie Ihr Zelt auf einem Campingplatz aufschlagen. Dies gilt insbesondere für einige Gebiete auf den Lofoten-Inseln in Nordnorwegen und in Fjord Norwegen. Fragen Sie die Einheimischen, wenn Sie sich nicht sicher sind – und beachten Sie immer die „NO CAMPING“-Schilder!“

 

Wildcampen in Österreich

Das österreichische Fremdenverkehrsamt oesterreich.gv.at erklärt: „Für ganz Österreich einheitlich geregelt ist das Campen bzw. Zelten im Wald: Der Wald darf zwar grundsätzlich zu Erholungszwecken betreten werden, eine “Benutzung” des Waldes durch z.B. Lagern bei Dunkelheit oder Zelten ist jedoch ausdrücklich verboten. Erlaubt ist das Zelten im Wald nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers vorliegt bzw. eingeholt wird. Detaillierte Informationen zum Thema “Campen im Wald” finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Das Campieren außerhalb des Waldbereichs hingegen ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Vorschriften z.B. zum Campen außerhalb von Campingplätzen oder zum Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen finden sich vor allem in einzelnen Landesgesetzen (jedoch nicht in allen Bundesländern). In diesen werden teilweise auch die Gemeindevertretungen ermächtigt, Verordnungen in Bezug auf das Campieren zu erlassen. So bestimmen viele dieser Verordnungen, an welchen Orten der jeweiligen Gemeinde das Campen außerhalb von Campingplätzen erlaubt bzw. verboten ist.“

 

Wildcampen in Polen

Jakub Wolosz vom Polish National Tourist Office in Chicago erläutert auf Anfrage der VANderlust:

Am Strand: Das Aufstellen eines Zeltes mit der Absicht, am Strand zu übernachten, ist verboten. Es ist jedoch nicht verboten, am Strand unter einer Decke oder einem Schlafsack zu schlafen. Lagerfeuer sind ebenfalls nicht erlaubt, und es ist wichtig, dass Sie sich von den Dünen fern halten. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Gemeinden zusätzliche Vorschriften und Einschränkungen haben können. 

Im Wald: In Polen gibt es zwei Arten von Wäldern: private und staatliche. In privaten Wäldern können Sie mit der Erlaubnis des Eigentümers frei campen. In den Staatswäldern ist das Zelten jedoch gesetzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um vom Förster oder der Forstverwaltung genehmigte Plätze. 

Um legal im Wald zu campen, können Sie ausgewiesene Flächen nutzen, die manchmal mit Feuerstellen, Unterständen, Bänken und Parkplätzen ausgestattet sind. Eine Karte mit diesen Plätzen finden Sie unter diesem Link (nur auf Polnisch). 

Das Programm der Staatswälder ‚Übernachten im Wald‘ ist eine weitere Alternative. In den meisten Forstbezirken, die unter dieses Programm fallen, ist das wilde Zelten erlaubt, aber es gelten einige Einschränkungen. Sie können an einem Ort höchstens zwei Tage lang zelten, und die Zahl der Camper sollte neun nicht überschreiten. Wenn Sie mehr Personen oder einen längeren Aufenthalt planen, informieren Sie den Förster. Beachten Sie, dass das Anzünden von Feuer auch in den Gebieten, die unter dieses Programm fallen, verboten ist, aber in einigen Gebieten sind tragbare Gaskocher erlaubt. Eine Karte finden Sie hier (nur auf Polnisch). 

Auto/Wohnmobil: Das polnische Recht unterscheidet nicht zwischen einem Campingwagen (Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen) und einem Personenkraftwagen. Es gibt kein Verbot, außerhalb ausgewiesener Campingplätze in Wohnmobilen zu übernachten, d. h. Sie können überall dort schlafen, wo das Parken erlaubt ist, sogar innerhalb von Städten. Vergewissern Sie sich jedoch immer, dass der von Ihnen gewählte Platz nicht auf Privatgrundstücken liegt — falls doch, benötigen Sie die Erlaubnis des Eigentümers. Wenn Sie im Wald campen wollen, benutzen Sie nur die von den Forstbezirken für den Fahrzeugverkehr ausgewiesenen Straßen und parken Sie auf den dafür vorgesehenen Flächen. Wenn Sie Ihr Auto außerhalb eines Waldparkplatzes abstellen, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen. Wildes Zelten außerhalb der ausgewiesenen Waldgebiete ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 500 PLN (Polnische Złoty) geahndet werden kann.“

 

Wildcampen in Portugal

Visit Portugal erklärt hinsichtlich von Campingreisen im Land: „Um das Beste aus dieser Reiseart [Anm. der Redaktion: Campen] herauszuholen, ist es unerlässlich, die an jedem Ort geltenden Vorschriften einzuhalten und nicht an illegalen Orten zu übernachten, wo Sie sich den Maßnahmen der Behörden aussetzen. Bitte beachten Sie, dass das Übernachten in Wohnmobilen oder ähnlichen Fahrzeugen in Gebieten des Natura-2000-Netzes, in Schutzgebieten und in Gebieten, die unter die Pläne für das Küstenzonenmanagement fallen, verboten ist (außer an Orten, an denen dies ausdrücklich erlaubt ist). 

Im übrigen Gebiet und in Ermangelung kommunaler Vorschriften für diese Tätigkeit dürfen Wohnmobile, die vom IMT — Institut für Mobilität und Verkehr — zugelassen sind, in derselben Gemeinde maximal 48 Stunden übernachten (außer in Orten, in denen die Übernachtung von Wohnmobilen oder Ähnlichem für einen längeren Zeitraum ausdrücklich erlaubt ist).

Zeigen Sie außerdem ein hohes Maß an Rücksichtnahme auf die Gemeinschaft, die Sie aufnimmt, und auf die Natur, indem Sie den Raum anderer respektieren, also machen Sie nicht zu viel Lärm und verlassen Sie den Platz so, wie Sie ihn vorgefunden haben.

Seien Sie verantwortungsbewusst und tragen Sie zur Nachhaltigkeit des Campings bei.

Raststätten für Wohnmobile

Es gibt über das ganze Land verteilte Servicestellen für Wohnmobile, die Sie während Ihrer Reise unterstützen. Sie verfügen über einen Übernachtungsbereich (begrenzt auf 72 Stunden) und Servicestationen mit Einrichtungen wie Trinkwasserversorgung, Entsorgungsmöglichkeiten für Schmutzwasser und Abfälle aus Chemietoiletten sowie für feste Abfälle. Diese Bereiche könnten auch über Stromanschlüsse zum Aufladen der Batterien von Wohnmobilen und Wohnwagen verfügen.  

Camping- und Caravaningplätze 

Zum Campen finden Sie ein riesiges Netz von Camping- und Caravaningplätzen, die über das ganze Land verteilt sind und über alle Einrichtungen und Dienstleistungen verfügen, die Sie während Ihres Aufenthalts benötigen. Hier können Sie nach Region und Ortschaft suchen.“

 

Wildcampen in Rumänien

Romania Tourism vermerkt: „Camper, die an Wildniserlebnissen interessiert sind, gerne weit weg von anderen campen und keine Annehmlichkeiten benötigen, können in den meisten Wäldern und öffentlichen Ländereien Rumäniens campen, solange dies nicht in irgendeiner Weise nachteilige Auswirkungen auf wild lebende Tierarten oder natürliche Ressourcen hat, mit anderen genehmigten Nutzungen in Konflikt gerät oder in Gebieten liegt, die für das Campen gesperrt sind.
Alle Frei- und Wandercamper sind dafür verantwortlich, die folgenden Regeln und Vorschriften zu befolgen:

  • Das Zelten ist an jedem geeigneten, bereits vorhandenen Platz oder an jeder Waldöffnung (einer natürlichen Lichtung oder Wiese) erlaubt.
  • Blockieren Sie mit Ihrem Fahrzeug keine Wege oder Straßen. 
  • Es ist strengstens untersagt, einen neuen Campingplatz durch das Fällen von Bäumen oder Pflanzen zu schaffen oder dauerhafte Strukturen zu errichten. 
  • Platzieren Sie Ihre Campingausrüstung so, dass die Pflanzen nicht beschädigt werden, und zelten Sie nicht in einem Umkreis von 100 Fuß um Wasserquellen. 
  • Es ist nicht erlaubt, in der Nähe von Zelten oder anderen Unterkünften zu graben. 
  • Wenn Sie beim freien Zelten ein Lagerfeuer benötigen, wählen Sie einen sicheren Ort und seien Sie vorsichtig; nur totes Holz, das auf dem Boden liegt, darf für Lagerfeuer gesammelt werden. 
  • Camper dürfen keine Spuren hinterlassen, egal wo sie campen. 
  • Sämtlicher Müll muss entfernt werden; verbrennen Sie keine Abfälle oder Abfälle. 
  • Vergraben Sie menschliche Abfälle (wenn keine Toiletten vorhanden sind) und Tierteile, wie z. B. Fischdärme, mindestens 100 Fuß von einem Gewässer entfernt und nicht in Bereichen, in denen sie eine Belästigung oder Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen könnten.
    Legen Sie niemals Kot oder Toilettenpapier auf den Boden. Graben Sie ein zehn Zentimeter tiefes Loch und mindestens 100 Fuß von einer Wasserquelle entfernt. Wenn Sie fertig sind, füllen Sie das Loch mit Erde auf.“

 

Wildcampen in Schottland

Der Scottish Outdoor Access Code definiert: „Das Zugangsrecht gilt nicht für Kraftfahrzeuge. Wenn öffentliche oder private Grundstückseigentümer das Parken auf ihren Grundstücken einschränken oder reglementieren, müssen Sie sich daran halten. Verringern Sie die Auswirkungen Ihres Handelns, indem Sie

– die Straßenverkehrsordnung und die Hinweise im Scottish Outdoor Access Code, einschließlich der speziellen Ratschläge zum Parken von Fahrzeugen, befolgen. Respektieren Sie die Interessen anderer, achten Sie auf die Umwelt und übernehmen Sie die Verantwortung für Ihr eigenes Handeln.

– im Voraus planen und, wenn möglich, einen bewirtschafteten Wohnwagen-/Campingplatz oder einen anderen Stellplatz für Wohnwagen und Wohnmobile buchen.

 

Wildcampen in Schweden

Visit Sweden erläutert hinsichtlich des in Schweden geltenden Jedermannsrechts: „Wohnmobile können parken wie normale PKWs, allerdings unter Beachtung der Schilder, selbst wenn sie nur auf Schwedisch sind, und es ist auf regulären Parkplätzen nicht erlaubt, Möbel rauszustellen oder zu grillen. Auch das Jedermannsrecht, laut dem man sich in der schwedischen Natur frei bewegen und im Zelt übernachten darf, gilt nicht für Fahrzeuge. Dich ausbreiten und richtig campen darfst du auf den rund 550 Campingplätzen. In der Regel ist es nicht nötig, die Stellplätze im Voraus zu reservieren.“

 

Wildcampen in Schweiz

Der Touring Club Schweiz (TCS) erklärt: „Ob mit Zelt, Dachzelt, im Wohnwagen, im Van oder im Wohnmobil: wild campen ist in der Schweiz nur unter ganz speziellen Bedingungen und an einzelnen Orten erlaubt!

Da die gesetzlichen Bestimmungen über das Wildcampen oder das freie Übernachten im Camper in der Schweiz neben dem Jedermannsrecht, Art. 699 (im Schweizerisches Zivilgesetzbuch), abschliessend kantonal oder meistens sogar auf Gemeindeebene geregelt werden, kann die Frage, ob es erlaubt oder verboten ist, nicht abschliessend mit Ja oder Nein beantwortet werden, da es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Regeln geben kann.

Unsere Empfehlung: Erkundigen sich immer vor Ort bei der Gemeinde oder bei der örtlichen Polizei, um auf Nummer sicher zu gehen.“

 

Wildcampen in Slowakei 

Slovakia Travel erläutert: „Camping ermöglicht Gästen den Aufenthalt in eigenen Unterkünften wie Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen oder in mobilen und festen Unterkünften auf dem Campingplatz wie Mobilheimen, Bungalows, Hütten oder Blockhäusern. In der Slowakei gibt es eine relativ große Anzahl von Campingplätzen, die über das ganze Land verstreut sind — von Bratislava über die Niedere und Hohe Tatra bis nach Košice. Die meisten von ihnen befinden sich in schönen Bergregionen oder in der Nähe von Seen oder Flüssen. Die Campingplätze bieten nicht nur ihre Dienstleistungen an, sondern auch das Erlebnis, Attraktionen in ihrer Umgebung zu sehen, z.B. ausgewählte Campingplätze in der Slowakei, in den wichtigsten touristischen Gebieten – in Liptov und Orava, in der Tatra oder Slovenský raj sowie in der Nähe einiger Seen und Thermalbäder. Die Ausstattung und die Qualität der Dienstleistungen der einzelnen Campingplätze sind unterschiedlich. In einigen von ihnen gibt es Chalets oder Bungalows, in denen man übernachten kann, anderswo sind die Möglichkeiten zum Essen, Sport oder kulturellen und sozialen Aktivitäten besser. Die meisten Campingplätze sind nur während der Sommersaison geöffnet. Slowakische Campingplätze sind vor allem bei niederländischen Besuchern und all jenen beliebt, die gerne in der Natur sind.

Das Zelten und Campen im Freien außerhalb der ausgewiesenen Schutzgebiete in der Slowakei ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.“

 

Wildcampen in Slowenien

Das Slowenische Tourismusamt erklärt auf Anfrage der VANderlust: „Wildcampen ist in Slowenien grundsätzlich nicht erlaubt, nur auf ausgewiesenen Campingplätzen und Rastplätzen. Das Campen oder Rasten bei Fahrten mit Wohnmobilen ist daher nur an ausgewiesenen Plätzen (Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen etc.) gestattet, die räumlich und funktionell für die Unterbringung von Wohnmobilen zum Aufenthalt oder Rasten eingerichtet und ausgestattet sind. Ansonsten ist Camping auch auf einem privaten, räumlich und funktionell nicht ausgestatteten Stellplatz möglich, wenn der Eigentümer oder Eigentümer des Stellplatzes damit einverstanden ist.

Camping ist im Gebiet des Triglav-Nationalparks strenger reglementiert, weil dieses unter die Sonderregelung des Triglav-Nationalparkgesetzes fällt.“

 

Wildcampen in Spanien

Das Spanische Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus erläutert auf Anfrage der VANderlust: „Wir weisen Sie darauf hin, dass das Thema [Wildcampen] in den Zuständigkeitsbereich der Autonomen Gemeinschaften fällt. Wenden Sie sich daher an die Abteilung, die in Ihrer Autonomen Gemeinschaft für das Thema Tourismus zuständig ist.“

 

Wildcampen in Tschechien

Visit Czech Republic vermerkt: „Außerhalb offizieller Campingplätze ist in Tschechien Wildcampen (tschech. táboření) nicht erlaubt. Ebenso ist in den tschechischen Nationalparks, Naturschutzgebieten, Naturreservaten und generell im Wald (bis 50 m vom Waldrand) Feuermachen außerhalb der gekennzeichneten Lagerplätze oder Campingplätze nicht gestattet.“

 

Stand: 19.06.2023

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