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Cybersicherheit: Produktionsaus für den VW Bulli T6

Mit dem finalen Inkrafttreten neuer Regelungen für die Cybersicherheit in Fahrzeugen stellt VW Ende Juni die Produktion des Transporters T6 ein

Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder Cyberangriffe auf die Datensätze in modernen Fahrzeugen gab, reagierte die EU 2022 mit neu beschlossenen Vorschriften für die Cybersicherheit in Neuwagen, die nach einer zweijährigen Übergangsfrist nun ab dem 07. Juli 2024 final in Kraft treten. Da eine Nachrüstung der bestehenden Modelle zu aufwendig sei, kündigten diverse Fahrzeughersteller daraufhin das Produktionsaus unterschiedlicher Modelle an. Betroffen ist neben anderen Modellen der Volkswagen Nutzfahrzeuge auch der VW Transporter T6. Erstmals 2015 verkauft, führte VW 2019 die Facelift-Version T6.1 ein. 

Um die neuen EU-Regeln zu erfüllen, „müssten [wir] da sonst noch einmal eine komplett neue Elektronik-Architektur integrieren“, teilte VW-Markenchef Thomas Schäfer mit. „Das wäre schlichtweg zu teuer.“ Konkret schätzte das in Bergisch Gladbach ansässige Center of Automotive Management (CAM) die Kosten des nötigen Umbaus auf mehrere Millionen Euro pro Fahrzeugmodell. Das Produktionsende des T6.1 wurde auf Ende Juni gelegt. Wie bereits bekannt gegeben, wird der Bulli-Nachfolger in Kooperation mit Ford entstehen und auf dem bereits vorgestellten Ford Transit Custom basieren. 

Der Bulli-Nachfolger wird eine Replik des Ford Custom Transit | Foto: Volkswagen
Der Bulli-Nachfolger wird eine Replik des Ford Custom Transit | Foto: Volkswagen

Regelungen für den Schutz vor Cyberangriffen 

Schon seit Mitte 2022 gelten für neu entwickelte Fahrzeugmodelle strengere Anforderungen. Ab dem 07. Juli 2024 müssen Hersteller nun auch für bereits bestehende Modelle nachweisen, dass ein zertifiziertes Managementsystem (Cyber Security Management System, CSMS) zur Abwehr von Cyberangriffen, Datendiebstahl und -manipulation vorliegt. Kommt es in Zukunft zu Sicherheitsangriffen, sollen diese durch das integrierte System erkannt und schneller behoben werden können. Der Endabnehmer und Fahrzeughalter wird somit vor nicht autorisierten Zugriffen auf das eigene Fahrzeug geschützt. Hinsichtlich des persönlichen Datenschutzes empfiehlt der ADAC im Falle eines Weiterverkaufs des Fahrzeuges, im Infotainmentsystem hinterlegte Nutzerkonten abzumelden und Verknüpfungen zu Remote-Apps zu löschen. Auch eine vollständige Löschung der hinterlegten Daten sei durch ein Zurücksetzen auf Werkeinstellungen möglich. 

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