Die Schweizer Vignette zur Nutzung von abgabepflichtigen Autobahnen und Autostraßen ist alternativ zur herkömmlichen Klebevignette erstmals in elektronischer Form erhältlich. Die Gültigkeitsdauer (vom 01.12. bis zum 31.01. des Folgejahres) sowie der Preis in Höhe von 40 Schweizer Franken unterscheidet sich nicht von der Klebevignette, die an bestehenden Verkaufsstellen weiterhin verfügbar bleibt. Wer sich den Stopp an einer dieser Verkaufsstellen sparen möchte, kann die E-Vignette für Motorfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, Anhänger und Motorräder seit dem 01. August dieses Jahres über das „Via Portal“ des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beziehen. Die Registrierung erfolgt über die Angabe der Fahrzeugkategorie, des Zulassungslandes sowie des jeweiligen Nummernschildes. Während die erhobenen Daten in der Schweiz gespeichert werden und durch kontrollierende Grenz- und Polizeibeamte einsehbar sind, haben Antragsteller die Wahl, den Vignettenkauf als generell „öffentlich einsehbar“ zu deklarieren. In diesem Fall können auch dritte Personen im öffentlichen Onlineportal per Eingabe des Nummernschildes nachschauen, ob für ein Fahrzeug bereits eine Vignette erworben wurde. Die öffentliche Deklaration bietet sich vor allem für Mietfahrzeuge und Fahrzeuge an, die von unterschiedlichen, einander fremden Personen genutzt werden. Die Entscheidung für oder gegen die öffentliche Einsehbarkeit lässt sich im Portal nachträglich ändern.
Im Falle eines Nummernschildwechsels ist die E-Vignette darüber hinaus einmalig übertragbar — vorausgesetzt Halter und Fahrzeug bleiben identisch. Halter von im Ausland angemeldeten Fahrzeugen können den Antrag per Kontaktformular des BAZG stellen. Ob die Zulassung der E-Vignette auf das neue Nummernschild übertragen wurde, hängt von der finalen Bestätigung des BAZG ab.
Die E-Vignette 2024 ist ab dem 01. Dezember 2023 gültig. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen wie bisher der pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA).