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Italien: Neue Gesetze für den Fahrradtransport

Je nach Breite der Ladung und ihrer Erkennbarkeit gelten fortan gesonderte Regeln

Heckgepäckträger sind ein beliebtes Mittel, um Fahrräder und Wintersportequipment mit auf Reisen zu nehmen. Auf italienischen Autobahnen musste dieser Überhang bisher durch eine 50 x 50 Zentimeter große rot-weiß gestreifte Metall-Warntafel gekennzeichnet werden, sofern der Gepäckträger nicht durch Extrabeleuchtung und ein wiederholtes Kennzeichen verfügte. Nun verschärft sich die Gesetzeslage. 

Bis zu zwei Warntafeln

Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Breite des Fahrzeuges ein, so müssen fortan wieder zwei Warntafeln an den seitlichen Enden der Ladung angebracht werden. Die Regelung betrifft auch beleuchtete, durch ein zweites Kennzeichen ausgestattete Gepäckträger. Das Gesetz wurde nach Klagen von Herstellern zwischenzeitlich ausgesetzt, nun aber wieder eingeführt. Eine endgültige gerichtliche Lösung wird im Sommer 2024 erwartet. Wird die Kennzeichnungspflicht missachtet, so drohen Strafen in Höhe von 80 Euro. 

Extrabreite Ladung

Während Ladung seitlich in der Regel bis zu 30 Zentimeter über die Schlussleuchten des Fahrzeuges hinausragen darf, gilt für „schwer erkennbare Ladung“ eine Ausnahme. Dazu zählt der italienische Gesetzgeber nach Informationen des ADAC fortan auch Fahrräder. Für den erlaubten Transport auf Heckgepäckträgern dürfen Fahrräder somit nicht mehr breiter als das Fahrzeug selbst sein. Während diverse Regionen abgekündigt haben, für den Transport überstehender Fahrräder keine Strafen zu verhängen, können Verstöße — je nach Rechtsinterpretation der örtlichen Straßenverkehrspolizei — mit bis zu 345 Euro Bußgeld geahndet werden. 

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