Mit dem Hund auf Weltreise? Hundehalter ernten meistens verständnislose Blicke, wenn sie von ihren Plänen berichten, ihren Vierbeiner mitzunehmen. Wie könne man das einem Tier nur antun, das grenze ja schon an Quälerei. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Endlich hat man Zeit, sich dem Tier zu widmen, 24 Stunden am Tag, nicht nur am Feierabend vor dem Abendessen. Nicht zu vergessen all die neuen Eindrücke, die einen Hund aufleben lassen. Es gibt also keinen Grund, das Tier zu Hause in Pflege zu geben. Nur ein bisschen Vorbereitung sollte sein.
Die ersten Fragen sind schnell beantwortet: Wohin soll die Reise gehen? Wie gelangt man dorthin? Wie sieht es in dem Land mit der kulturellen Einstellung Haustieren gegenüber aus? In den meisten Fällen wird sich ein Hund als Eisbrecher und Anknüpfungspunkt erweisen. Doch bei all den Türen, die er öffnet, bleiben auch einige verschlossen. In China zum Beispiel sind in den Zentren der großen Städte Hunde aus Prinzip tabu. Gleiches gilt weltweit häufig für Nationalparks oder historische Gebäude. Sind bestimmte Ausflüge oder Sehenswürdigkeiten auf der Reiseroute vorgesehen, ist es sinnvoll, sich bereits vorab zu informieren, ob Hunde willkommen sind. Zwar spricht nichts dagegen, auch mal einen Tagesausflug ohne den vierbeinigen Begleiter zu machen, schließlich muss der im Alltagsleben auch allein zurechtkommen, aber das Auto sollte dafür hundgerecht eingerichtet sein.
Sitzplatz während der Fahrt
Ein gepolsterter Liegeplatz, angepasst an die Größe des Tieres, muss so beschaffen sein, dass der Hund sich gerade, mit gestreckter Wirbelsäule hinlegen kann, um Haltungsschäden vorzubeugen. Für die Polsterung ist die Außentemperatur maßgebend. In kalten Regionen empfiehlt sich ein Nest aus dicken Decken oder Lammfell. Das kann der Hund mit seiner eigenen Körperwärme ausreichend erwärmen, sollte er einige Stunden allein im Fahrzeug bei ausgeschalteter Standheizung verbringen müssen. In tropischen Gebieten gilt es hingegen, übermäßige Hitzeentwicklung zu vermeiden. Hier sind eine Gummi- oder Schaumstoffmatte mit einem Frotteehandtuch ausreichend. Direkte Sonneneinstrahlung auf den Liegebereich sollte vermieden werden, da es sonst leicht zu Kreislaufbeschwerden oder einem Hitzschlag kommen kann. Hilfreich sind zuvor montierte Rollos oder reflektierende Folien. Selbstverständlich muss immer für genügend Frischluft und Wasser gesorgt sein. Ein Tipp: Eiswürfel halten das Wasser im Napf länger kühl. Vorsicht bei kleinen oder schlecht gedämmten Kastenwagen: Die Hitzeentwicklung bei sommerlicher Sonneneinstrahlung kann schnell gefährlich werden. Dachluken öffnen!
Aufgrund des begrenzten Platzangebots ist bei vielen Fahrzeugen der Liegebereich gleichzeitig auch der Aufenthaltsort während der Fahrt. Es gilt also, noch weitere Punkte zu beachten: Den Hundebereich vom Raum des Fahrers abzutrennen ist sinnvoll, um potenzielle Unfälle zu vermeiden. So könnte ein erschrecktes oder gelangweiltes Tier den Fahrer in einem ungünstigen Moment mit der Nase anstupsen, ihn irritieren oder beim Schalten und Lenken behindern. Ein Netz oder eine andere leichte Barriere sorgt bereits für ausreichend Abstand. Zu weit entfernt sollten Mensch und Tier allerdings auch nicht voneinander sein, um in Geruchs-, Sicht- und Hörkontakt zu bleiben. Besonders in irritierenden Situationen mit lauten Geräuschen oder plötzlichen Bewegungen – im Gelände keine Seltenheit – wirkt die Nähe beruhigend und gibt Sicherheit.
Genauso wie beim Menschen spielt der Sicherheitsgurt auch beim Transport von Hunden eine wichtige Rolle. Hierzulande wird es sogar als Straftatbestand geahndet, wenn der tierische Beifahrer nicht gesichert ist. Die Möglichkeiten dafür sind vielfältig und man sollte genau prüfen, welche Form der Sicherung sich für den eigenen Hund und seinen Platz im Fahrzeug eignet. Grundsätzlich gilt: Je niedriger sein Platz im Fahrzeug, desto besser. Der Hund muss sich hinlegen, aufrecht sitzen und stehen können. Er braucht eine rutschfeste, ebene Oberfläche, um im holprigen Gelände das Gleichgewicht halten zu können. Außerdem sollten spitze Ecken und Kanten vermieden und der Boden weich gepolstert werden, um Liegeschwielen zu verhindern.
Nicht zuletzt sollte man auch an Schlechtwettertage denken. Ein nasser, unangenehm riechender Hund ist das eine. Wenn aber der Liebling mit lehmverschmiertem Fell freudig ins Auto springt, ist man doch sehr froh, wenn sich der Hundeplatz gut reinigen lässt und im besten Fall schnell aus dem Fahrzeug entfernt werden kann.
Um den Hund während der Fahrt zu sichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten, deren Umsetzung je nach Fahrzeug mehr oder weniger gut funktioniert.
1. Der Kennel: Findet man keine Unterstellmöglichkeit, reist er ohnehin mit. In großen Fahrerhäusern oder geräumigen Kabinen lässt er sich integrieren, bietet Schutz, braucht aber Platz.
2. Sicherheitsgurt: Erlaubt viel Bewegungsfreiheit, was Vor- und Nachteile hat. Gurtlänge sollte so kurz wie möglich, das Geschirr so flächig wie möglich sein.
3. Netzgitter: Gute Lösung, weil es Schutz verspricht, ohne abzuschirmen. Allerdings muss die Qualität stimmen und die Befestigungspunkte müssen geeignet sein.
4. Doggy Safe: Eine Art Kindersitz für Hunde bis neun Kilogramm. Wird in Isofix-Kupplungen eingesteckt, die eventuell nachgerüstet werden müssen.
5. Schutzdecke: Wird im Pkw auf die Rückbank gelegt und an den Vordersitzen fixiert und ergibt eine Art Wanne. Gut für Doppelkabinen oder lange Fahrerhäuser, Selbstbau möglich.
Immer häufiger werden bei Einzelbauten auch direkt die Innenaufteilung der Wohnkabinen angepasst, um während der Reise einen guten Platz für den Hund zu schaffen
Einstieg ins Fahrzeug
Bei großen Fahrzeugen mit entsprechender Bodenfreiheit muss für einen hundgerechten Einstieg gesorgt werden. Ungünstig wäre es, wenn der Hund über einen längeren Zeitraum immer wieder rein- und rausspringen müsste, da diese einseitige Belastung unweigerlich Knorpel- und Gelenkschäden verursacht, die unter anderem zu Arthrose führen können. Eine Treppe in die Kabine, von der aus ein Durchgang ins Fahrerhaus führt, sollte rutschfest und nicht zu steil sein. Gummiauflagen sind hierfür sehr gut geeignet, scharfkantige Strukturen auf den Stufen können die Hornhaut der Pfotenballen verletzen. Für den Einstieg direkt ins Fahrerhaus oder in weniger hohe Fahrzeuge kann eine ausziehbare Hunderampe sinnvoll sein, wie man sie für alte oder kranke Hunde im Tierhandel findet.
Dokumente & Papierkram
Nachdem das Fahrzeug nun hundgerecht optimiert ist, stellt sich die Frage nach den notwendigen Reisedokumenten. Und das ist manchmal ganz schön knifflig: Generell gilt bei Reisen innerhalb der EU, dass der Hund den europäischen Heimtierausweis, eine eingetragene, gültige Tollwutimpfung und eine anerkannte Kennzeichnung braucht. Seit Juli 2011 muss es sich dabei um ein Mikrochip-Implantat nach ISO-Norm 11784 oder 11785 handeln, das vor oder mit der aktuell gültigen Tollwutimpfung eingesetzt wurde.
Die EU-Bestimmungen gelten weiterhin für Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und den Vatikan. Dagegen sind die Einreiseregeln nach England, Irland, Malta, Finnland und Schweden schärfer und ändern sich häufiger.
Um Problemen bei Grenzübertritten vorzubeugen, ist es ratsam, Folgendes zu beachten: Die Tollwutimpfung durch ein von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) zugelassenes Vakzin sollte mindestens 21 Tage her sein, aber nicht länger als ein Jahr. Das Tier muss zum Impfzeitpunkt mindestens drei Monate alt sein. Eine Bandwurmbehandlung (Echinoccocus), bestenfalls mit Praziquantel, sollte 24 bis maximal 120 Stunden vor Einreise erfolgt sein. Beide Maßnahmen müssen im EU-Heimtierausweis eingetragen, gestempelt und vom Tierarzt unterschrieben werden.
Obwohl bereits beim Reisen innerhalb der europäischen Union einiges zu beachten ist, stellen Touren über die Grenzen Europas hinweg eine durchaus größere bürokratische Herausforderung dar. Schwierig ist dabei schon, an aktuelle Informationen über gültige Regelungen für das Zielland zu gelangen. Die Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Botschaften der einzelnen Länder sind prinzipiell gute Anlaufstellen. Jedoch sind auch hier nicht immer alle nötigen Informationen vorhanden, manchmal auch veraltet und nicht mehr gültig. Mit der Botschaft direkt telefonisch oder per E-Mail in Kontakt zu treten, erfordert oftmals viel Zeit und Geduld, kann sich aber auszahlen. Davon ausgehen, dass die Informationen hundertprozentig richtig sind, kann man aber nicht. Denkbar ist auch, dass der Grenzbeamte in Kasachstan oder Tansania noch nie einen Touristen mit Hund gesehen hat, mit den Dokumenten nichts anfangen kann und nicht weiß, ob er das Tier passieren lassen darf oder nicht. Egal, welche Auskunft man in der Botschaft im fernen Deutschland erhalten hat.
Reisen in Übersee und die Anreise mit dem Flugzeug
Nicht jede Tour beginnt vor der Tür, eine Anreise mit dem Flugzeug ist keine Seltenheit. Zusammen mit dem Fahrzeug eine gemeinsame Schiffspassage zu buchen, lassen die meisten Reedereien nicht zu – der Aufwand in jedem Hafen einen Amtstierarzt an Bord kommen zu lassen, ist schlicht zu groß. Eine Flugreise inklusive Haustier ist für die meisten Fluggesellschaften hingegen Routine. Oft dürfen kleine Rassen bis zu sechs Kilogramm Gewicht in einer mitgebrachten Transportbox in der Kabine reisen, größere Tiere müssen auf einen Transport im Frachtraum vorbereitet werden. Was sich zunächst schlimm anhört, ist mit ausreichender Trainingszeit unproblematisch.
Für den Flug benötigt man einen den geltenden IATA-Bestimmungen (International Air Transport Association) entsprechenden Kennel, der Tierhandel bietet eine große Auswahl. Die Größe des Transportkäfigs muss so gewählt werden, dass das Tier aufrecht stehen, sich umdrehen und hinlegen kann. Für große Rassen, beispielsweise Rottweiler oder Berner Senner, fällt es schwer, im Handel etwas Passendes zu finden. Auf der Homepage der IATA gibt es allerdings detaillierte Bauanleitungen für Eigenanfertigungen. Je nach Fluggesellschaft gelten unterschiedliche Rassen als Kampfhunde und für deren Käfige zusätzliche Bestimmungen.
Der Hund muss sich im Kennel unbedingt behaglich und absolut sicher fühlen. Um das zu erreichen, ist ein rechtzeitiger Trainingsbeginn unerlässlich. Die Transportbox wird dafür dort im Haus aufgebaut, wohin sich der Vierbeiner am liebsten zurückzieht. Ab sofort wird nur noch hier gefüttert und gespielt, und Leckerlis gibt es nur dann, wenn sich der Hund von selbst in den Kennel zurückzieht. Nach einer Gewöhnungsphase werden alle anderen Körbchen entfernt, sodass es nur noch die Transportbox gibt. Man beginnt, den Hund mit einem Kommando für kurze Zeitintervalle in den Kennel zu schicken, natürlich mit anschließender Belohnung. Diese Zeiten langsam steigern und dabei die Tür schließen. Schläft der Hund nachts friedlich bei verriegelter Tür in seinem Käfig, ist er reisetauglich, der Kennel zum Zuhause geworden.
Am Abflugtag wird der Kennel mit einem alten Pullover oder Handtuch, das nach Herrchen riecht, ausgestattet. Sinnvoll ist auch eine urinabweisende oder -aufsaugende Polsterung. Wichtig sind große Aufkleber, dass es sich im Kennel um ein lebendes Tier handelt. Mehrsprachige Zettel, für das Flugpersonal gut sichtbar außen am Käfig angebracht, enthalten zusätzliche Details wie den Namen des Hundes, eventuell vorhandene Allergien, benötigte Medikamente und Fütterungsanweisungen. Den Flugtag für den Vierbeiner so stressfrei wie möglich gestalten, lange spazieren gehen, zwei Stunden vor dem Aufbruch noch eine leichte Mahlzeit geben. In den Kennel selbst keine Kauknochen oder dergleichen legen. Zum einen ist die Einfuhr tierischer Produkte in den meisten Fällen verboten, zum anderen ist die Gefahr zu groß, dass sich der Hund während des Flugs verschluckt und im schlimmsten Fall erstickt. Ebenso sollte man auf ein Sedations- oder Beruhigungsmittel verzichten. Bei guter Vorbereitung ist es unnötig, zudem ist das Risiko nicht zu unterschätzen: Ruhiggestellte Tiere bekommen leicht eine Unterkühlung oder leiden unter Funktionsstörungen des Herz-Kreislauf-Systems.
Rückkehr aus Übersee nach Europa
Bei aller Vorfreude auf die Reise sollte man die Heimkehr zurück in die EU nicht vergessen. Ausgehend von der aktuellen Tollwutsituation wird in sogenannte gelistete und nicht gelistete Drittländer unterschieden. Bei der Wiedereinreise aus Listenländern genügt die Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip, ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut nach WHO-Norm sowie die Dokumentation im Heimtierausweis.
Die Einreise aus nicht gelisteten Drittländern, also Ländern mit unklarer oder bedenklicher Tollwutsituation, stellt verschärfte Anforderungen an den Hundebesitzer. Eine zusätzliche Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper ist nötig und muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor der Wiedereinreise erfolgen. Wird die Blutuntersuchung im Ausland durchgeführt, muss das Labor dafür eine Zulassung von der europäischen Kommission besitzen, damit das Ergebnis Gültigkeit hat. Bei rechtzeitiger Planung ist es am einfachsten, die Titer-Analyse bereits vor der Ausreise vom Haustierarzt vornehmen zu lassen. Um sicher zu gehen, den vorgeschriebenen Antikörper-Titer von mindestens 0,5 IU/ml zu erreichen, ist es ratsam, spätestens 30 Tage vor der Blutprobenentnahme den Hund gegen Tollwut impfen zu lassen, auch wenn er noch einen nach Herstellerangaben gültigen Impfschutz hat.
Welche Formalitäten Drittländer voneinander verlangen würde Bücher füllen. Hier hilft nur, sich vor Ort zu informieren. Häufig reicht ein allgemeiner Gesundheitscheck beim lokalen Tierarzt, der dokumentiert und von der örtlichen Gesundheitsbehörde gegengezeichnet wird. Dafür ist etwas Geduld nötig, das Prozedere verläuft aber recht unproblematisch. Beim Grenzübertritt kann es dann jedoch trotz korrekter Papiere schwierig werden – aus Unkenntnis der offiziellen Dokumente oder weil der Grenzbeamte sein Gehalt etwas aufbessern möchte. Schummeleien fallen bei ungewöhnlichen Formalitäten eben weniger auf.
Ob es eine Option ist, den Hund illegal von Land zu Land mitzunehmen, kann nur jeder Halter für sich entscheiden. Je abgelegener der Grenzübergang, je lascher die zu erwartende Fahrzeugkontrolle und je besser die eigenen Sprachkenntnisse, desto weniger scheint dagegen zu sprechen. Wird das Tier aber entdeckt und sind die Grenzbeamten unnachgiebig, kann die Ein- oder Ausreise unter Umständen ganz verwehrt werden – im schlimmsten Fall bleibt man im Niemandsland gefangen oder muss das Tier in Quarantäne geben. Sieht man den Vierbeiner als vollwertiges Familienmitglied, ist es selbstverständlich, für dessen legale Weiterreise auch einige Umstände in Kauf zu nehmen. Ein strittiger Punkt: der Hund als Beschützer. Auf Reisen in Ländern, wo Hunde Nutztiere sind oder als unsauber gelten, ist der Nutzen allenfalls bei abgerichteten Wachhunden wirkungsvoll. Wer also nur an die eigene Sicherheit denkt, sollte seinen treuen Begleiter lieber gut versorgt in der Heimat zurücklassen.
Ergänzende Infos zum Reisen mit Hund finden Sie auf diesen Internetseiten und Dokumenten: